Kongress (2000 - 2003)

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Der Kongress war vom Inkrafttreten der ersten Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor am 3. Juli 2000 bis zur Großen Verfassungsreform im August 2003 die Volksvertretung der Vereinigten Staaten von Astor. Er war somit der Vorläufer des heutigen Repräsentantenhauses.

Bezeichnung[Bearbeiten]

Es war damals in Astor noch nicht üblich, Bezeichnungen von Verfassungsorganen ins Englische zu übersetzen. Der Name der vom Volk gewählten Legislative des Bundes lautete daher schlicht Kongress, die Bezeichnung Congress fand hingegen keine Verwendung.

Der Begriff Kongress bezeichnete zudem ausschließlich die direkt von der Bevölkerung gewählte Volksvertretung auf Bundesebene, die ein Einkammerparlament war. Der Senat, dem damals die Gouverneure der Bundesstaaten als Senatoren angehörten, und über den die Bundesstaaten an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt waren, war noch ein eigenständiges Verfassungsorgan, und kein Bestandteil des Kongresses.

Verfassungsrechtliche Stellung[Bearbeiten]

Der Kongress war die nach dem Verhältniswahlrecht direkt gewählte Volksvertretung auf Bundesebene. Ihm gehörten elf Abgeordnete an, es galt eine Sperrklausel von 20% der abgegebenen Stimmen.

Der Kongress wählte den Premierminister, der von seinem Vertrauen abhängig war, und den es entsprechend durch ein Misstrauensvotum auch wieder stürzen konnte.

Zusammen mit dem Senat beschloss der Kongress die Bundegesetze. Durch Anfragen, Untersuchungsausschüsse etc. kontrollierte er die vom Premierminister geführte Regierung.

Große Verfassungsreform von 2003[Bearbeiten]

Im Zuge der Großen Verfassungsreform vom August 2003 wurden Kongress und Senat zu einem Verfassungsorgan zusammengefasst. Der bisherige Kongress ging dabei im neugeschaffenen Repräsentantenhaus auf.

Dieses verlor, bedingt durch die Abschaffung des Amtes des Premierministers, und Übertragung seiner Zuständigkeiten auf den direkt gewählten Präsidenten, seinen Einfluss auf die Bildung der Bundesregierung.

Im verblieb, gemeinsam mit dem Senat, der Beschluss der Bundesgesetze und die Kontrolle der Bundesregierung durch Anfragen, Untersuchungsausschüsse, die Ratifizierung internationaler Verträge und die Bewilligung des Haushalts.

Siehe auch[Bearbeiten]