Federal Maritime Commission
United States | |
Commissioner | Paul Lloyds seit 02/2017 |
Stellvertreter | - |
Sitz | Newman Building Astoria City, Astoria State |
Website | - |
Forum | - |
Die Federal Maritime Commission der Vereinigten Staaten von Astor (amtl. FMC) wurde im Jahr 2006 im Rahmen des National Transportation Act ins Leben gerufen der 2008 durch den Transportation Regulation Amendment Act ersetzt wurde. Zu ihren wichtigsten Aufgaben zählt die Verwaltung der See- und Binnenhäfen, die Zulassung privater Häfen, Reedereien und Schiffe unter US-Flagge sowie die Überwachung des nationalen Schiffsverkehr. Dabei ist Sie dem Department of Commerce unterstellt. Die Schwesterbehörden der FMC sind die Federal Aviation Administration (amtl. FAA), die Federal Railroad Adminstration (amtl. FRA) sowie die Federal Highway Adminstration (amtl. FHA).
Inhaltsverzeichnis
Leitung[Bearbeiten]
Der Commissioner of the FMC, oder kurz CoFMC, ist der Leiter der Federal Maritime Commission. Die FMC untersteht untersteht dem Weißen Haus oder dem Department of Commerce. Ihr Direktor leitet die Federal Maritime Commission und hat die Dienstaufsicht über die Mitarbeiter der Behörde.
Aufgaben[Bearbeiten]
Die Federal Maritime Commission ist zuständig für sämtliche Belange des Betriebs und der Organisation der zivilen Schifffahrt. Ferner obliegt Ihr die Zulassung privater Häfen, Reedereien und der Schiffe der US-Handelsflotte.
Durch den Transportation Infrastructure System and Authorities Act (Article 2, Section 2) ist die FMC per Gesetz zu folgenden Aufgaben verpflichtet:
- die Verwaltung von See- und Binnenhäfen
- die Zulassung privater Häfen
- die Zulassung von Reedereien
- die Genehmigung von Anlaufverträgen ausländischer Reedereien unter Berücksichtigung politischer Sanktionen
- die Zulassung von Schiffen unter US-Flagge
Informationspflicht[Bearbeiten]
Die FAA ist zur Kooperation mit den Bundestaaten und der Öffentlichkeit verpflichtet. Der Transportation Infrastructure System and Authorities Act (Article 2, Section 5) regelt die Informationspflichten der FAA:
- gegenüber Bundesstaaten, die sie über ihre Tätigkeit informieren und nach Möglichkeit auf deren Bedürfnisse und Einwände eingehen muss
- gegenüber der Öffentlichkeit, die sie regelmäßig über Ergebnisse ihrer Arbeit zu unterrichten hat